Holger Hagen Fotografie, An der Weberei 7, 73540 Heubach
01734719737

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den
Nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Produktionsaufträge

2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich.
Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.

2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in
Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens nach 5 Werktagen nach Ablieferung der Bilder beim Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3. Stornierung

3.1. Eine Stornierung oder Verschiebung bereits vereinbarter Produktionstermine muss schriftlich erfolgen.

3.2. Das mit der Stornierung verbundene Ausfallhonorar berechnet sich wie folgt: Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor dem Termin: 30%
Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor dem Termin: 50%
Stornierung innerhalb von 2 Tagen vor dem Termin:100%

der vereinbarten Gesamtsumme.

3.3. Entstehen dem Fotografen durch die Stornierung oder Verschiebung des bereits vereinbarten Produktionstermins Kosten (z.B. durch Rent, Location-Mieten oder Reisekosten), so sind diese vollständig zu ersetzen und durch den Fotografen zu belegen.

4. Produktionshonorar und Nebenkosten

4.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich (mehr als 30 Minuten) überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

4.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Material, Equipment, Models,Reise- und Transportkosten etc.).

4.3. Reisekosten sind ab dem Kilometer 26 ab PLZ des Personals mit 0,30€ pro Kilometer + 12,50 Euro netto pro Reisestunde ab der 1. Stunde zu vergüten.

4.4. Die Produktionskosten sind laut des in der Rechnung gesetzten Zahlungsziels fällig.

4.5 Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

5. Nutzungsrechte

5.1 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt,
die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

5.2 Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlages, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.

5.3 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bildautors.

5.4 Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild oder an adäquater Stelle (zum Beispiel im Bildnachweisverzeichnis) erfolgen.

6. Digitale Bildverarbeitung

6.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der
eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

6.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in
Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber.

7. Schutzrechte Dritter

7.1 Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst
die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegen die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.

7.2 Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung seiner Bilder keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

8. Haftung und Schadensersatz

8.1 Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines
Bildes – egal ob in analoger oder digitaler Form – ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00€ pro Bild
und Einzelfall. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzan- spruchs bleibt dem Bildautor vorbehalten.

8.5 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (-> 5.4.), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00€ pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung
eines davon abweichenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

9. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

9.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 01.12.2017

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